1. Pflegebox zusammenstellen
Stellen Sie sich Ihre persönliche Pflegebox aus unserem Sortiment zusammen – schnell, einfach, auf Sie zugeschnitten.
2. Pflegebox beantragen
Füllen Sie den unkomplizierten Pflegebox-Antrag aus und unterschreiben Sie ihn direkt am Computer. Wir kümmern uns mit Ihrer Pflegekasse um den Rest.
3. Pflegebox kostenlos erhalten
Sobald Ihre Pflegekasse Ihren Antrag bewilligt hat, senden wir Ihnen jeden Monat kostenfrei Ihre Pflegehilfsmittel direkt nach Hause.
Ihre Pflegebox
Befüllen Sie Ihr Paket ganz nach Ihren Bedürfnissen.
Auf Wunsch können Sie Ihre Produkte jeden Monat einfach wechseln.
Wählen Sie Ihre Produkte
Saugende Bettschutzeinlagen zum Einmalgebrauch
25 Stück. - Produktinfo
Fingerlinge
100 Stück. - Produktinfo
Einmalhandschuhe
100 Stück. - Produktinfo
Medizinischer Mund-Nasen-Schutz
50 Stück. - Produktinfo
Schutzmaske (FFP2)
10 Stück - Produktinfo
Schutzschürze zum Einmalgebrauch
100 Stück. - Produktinfo
Schutzschürzen, wiederverwendbar
1 Stück - Produktinfo
Händesinfektionsmittel
500 ml. - Produktinfo
Flächendesinfektionsmittel
500 ml. - Produktinfo
Flächendesinfektionstücher
100 Stück - Produktinfo
Schutzservietten zum Einmalgebrauch
50 Stück - Produktinfo
Zusätzlicher, kostenloser Artikel zu Ihrer Pflegebox
Geben Sie an wieviel für ein Jahr benötigt werden.
Die Kassen übernehmen max. 3 Stück pro Jahr.
Wiederverwendbare Bettschutzeinlage
Geben Sie an wieviel für ein Jahr benötigt werden. Die Kassen übernehmen max. 3 Stück pro Jahr zzgl. Eigenanteil.
Haben Sie einen Pflegegrad oder pflegen Sie eine Person mit Pflegegrad?
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Findet die Pflege zu Hause statt? Dann haben Sie gemäß § 78 Absatz 1 in Verbindung mit § 40 Absatz 2 SGB XI einen gesetzlichen Anspruch auf Pflegehilfsmittel! Die Pflegekasse übernimmt auf Antrag die Kosten für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch wie Einmalhandschuhe oder Händedesinfektion von bis zu 40€ im Monat*.
Der Pflegeboxheld bietet ein kostenloses Paket an, das Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält. Dieses Paket wird monatlich geliefert und ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 40 €. Die Inhalte des Pakets können auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Durch die Bereitstellung hygienischer Pflegehilfsmittel unterstützt der Pflegeboxheld sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige bei der häuslichen Pflege.
Um die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
– Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5).
– Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
– Die häusliche Pflege erfolgt ganz oder teilweise mit Unterstützung von Privatpersonen wie Angehörigen oder Nachbarn.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Kostenübernahme sind in § 78 Absatz 1 SGB XI und § 40 Absatz 2 SGB XI festgelegt.
Um das Pflegeboxheld-Paket kostenlos* zu erhalten, können Sie über uns einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Pflegeboxheld-Paket zu beantragen:
– Online: Sie können das Formular direkt online über Pflegeboxheld ausfüllen, digital unterschreiben und absenden. Wir leiten den Antrag dann an Ihre Pflegekasse oder Ihr privates Versicherungsunternehmen weiter.
– Per Post: Alternativ können Sie das Formular handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und an uns senden. Wir leiten den Antrag dann an Ihre Pflegekasse weiter.
Die erste Lieferung des Pflegeboxheld-Pakets erfolgt, sobald die Freigabe Ihrer Pflegekasse bei uns eingegangen ist. Bei Fragen beraten wir Sie auch gerne kostenfrei telefonisch unter der Nummer 04101 – 6013760.
Ja, der Anspruch besteht weiterhin, solange Sie auch weiterhin von einer Privatperson gepflegt werden. Obwohl der ambulante Pflegedienst seine eigenen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mitbringt, bleibt der Anspruch bestehen, da pflegende Angehörige diese Mittel ebenfalls benötigen. Wenn Sie ausschließlich vom Pflegedienst zu Hause gepflegt werden, besteht kein Anspruch.
Sobald Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, können Sie die Dienste des Pflegeboxhelden nutzen. Dies kann gleichzeitig geschehen, ohne darauf zu warten, dass die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen den Antrag bestätigt.