FAQ – Häufig gestellte Fragen
Aktuelle Hinweise, Fragen und Antworten zu PflegeboxHeld
Der Pflegeboxheld bietet ein kostenloses Paket an, das Pflegehilfsmittel zum Verbrauch enthält. Dieses Paket wird monatlich geliefert und ist für Pflegebedürftige mit Pflegegrad, die zu Hause gepflegt werden, bis zu einem Höchstbetrag von 40 €. Die Inhalte des Pakets können auf die individuellen Bedürfnisse abgestimmt werden. Durch die Bereitstellung hygienischer Pflegehilfsmittel unterstützt der Pflegeboxheld sowohl Pflegebedürftige als auch deren Angehörige bei der häuslichen Pflege.
Um die kostenlosen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat zu beantragen, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
– Die pflegebedürftige Person hat einen anerkannten Pflegegrad (1, 2, 3, 4 oder 5).
– Die pflegebedürftige Person lebt zu Hause, in einer Wohngemeinschaft oder in einer Einrichtung für betreutes Wohnen.
– Die häusliche Pflege erfolgt ganz oder teilweise mit Unterstützung von Privatpersonen wie Angehörigen oder Nachbarn.
Die gesetzlichen Grundlagen für die Kostenübernahme sind in § 78 Absatz 1 SGB XI und § 40 Absatz 2 SGB XI festgelegt.
Um das Pflegeboxheld-Paket kostenlos* zu erhalten, können Sie über uns einen Antrag auf Kostenübernahme für Pflegehilfsmittel zum Verbrauch stellen. Unabhängig davon, ob Sie gesetzlich oder privat versichert sind, gibt es verschiedene Möglichkeiten, das Pflegeboxheld-Paket zu beantragen:
– Online: Sie können das Formular direkt online über Pflegeboxheld ausfüllen, digital unterschreiben und absenden. Wir leiten den Antrag dann an Ihre Pflegekasse oder Ihr privates Versicherungsunternehmen weiter.
– Per Post: Alternativ können Sie das Formular handschriftlich ausfüllen, unterschreiben und an uns senden. Wir leiten den Antrag dann an Ihre Pflegekasse weiter.
Die erste Lieferung des Pflegeboxheld-Pakets erfolgt, sobald die Freigabe Ihrer Pflegekasse bei uns eingegangen ist. Bei Fragen beraten wir Sie auch gerne kostenfrei telefonisch unter der Nummer 04101 – 6013760.
Ja, der Anspruch besteht weiterhin, solange Sie auch weiterhin von einer Privatperson gepflegt werden. Obwohl der ambulante Pflegedienst seine eigenen Pflegehilfsmittel zum Verbrauch mitbringt, bleibt der Anspruch bestehen, da pflegende Angehörige diese Mittel ebenfalls benötigen. Wenn Sie ausschließlich vom Pflegedienst zu Hause gepflegt werden, besteht kein Anspruch.
Sobald Sie einen Antrag auf einen Pflegegrad gestellt haben, können Sie die Dienste des Pflegeboxhelden nutzen. Dies kann gleichzeitig geschehen, ohne darauf zu warten, dass die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen den Antrag bestätigt.
Wenn Ihre gesetzliche Pflegekasse den Antrag auf Erstattung von Pflegehilfsmitteln ablehnt, wird keine Pflegebox an Sie gesendet. Ihnen entstehen keine Kosten.
Wenn Ihr Antrag auf Pflegegrad abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Falls Ihr Widerspruch erfolgreich ist und ein Pflegegrad anerkannt wird, müssen Sie den Antrag auf Pflegehilfsmittel zum Verbrauch erneut stellen.
Nein, Ihr Antrag wird in der Regel von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen unbefristet oder für mindestens ein Jahr genehmigt. Sollte die Genehmigung befristet sein, werden Sie rechtzeitig darüber informiert, dass sie ausläuft. Wir stellen Ihnen dann alle erforderlichen Dokumente für einen neuen Antrag zur Verfügung. Die Pflegekasse oder das private Versicherungsunternehmen prüft dann erneut, ob weiterhin ein Bedarf an Pflegehilfsmitteln zum Verbrauch besteht. Grundsätzlich gilt: Solange eine pflegebedürftige Person zuhause mit privater Unterstützung versorgt wird, besteht Anspruch auf Pflegehilfsmittel im Wert von bis zu 40 Euro pro Monat.
Sie können die Zusammenstellung Ihrer Pflegebox jederzeit ändern, um die Produkte an Ihren Bedarf anzupassen. Wenn Ihr Paket bereits verschickt wurde, greift die Änderung erst für die nächste Lieferung, also im darauffolgenden Monat. Eine Stornierung ist ebenfalls möglich, wir prüfen jedoch, ob der Versand bereits erfolgt ist, und besprechen dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Von der Pflegeversicherung werden Produkte übernommen, die der häuslichen Grundpflege dienen. Dazu gehören Desinfektionsmittel für Hände und Flächen, Einmalhandschuhe, saugende Bettschutzeinlagen (für Einmalgebrauch und Waschen), Mundschutz und FFP2-Masken sowie Einwegschutzschürzen.